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Kinderschutzkonzept

Die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für die eigene Einrichtung ist gerade ein brennendes Thema – wie viele Anfragen an uns zeigen.

Daher möchten wir euch hier einige Informationen zur Verfügung stellen.

Seit der Änderung der §§ 45ff SGB VIII im Juni 2021 besteht für alle Kindertageseinrichtungen die Pflicht für ein Schutzkonzept.

Mit Ende diesen Jahres endet in den meisten Bezirken auch die Frist zur Vorlage eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzepts als Bestandteil der Betriebserlaubnis. Das heißt, wird der Aufsichtsbehörde bis Ende Dezember kein solches vorgelegt, kann sogar die Betriebserlaubnis entzogen werden. Neue Einrichtungen erhalten ab 2023 keine Betriebserlaubnis ohne Schutzkonzept mehr. Es ist nun also an der Zeit, sich spätestens jetzt an die Erstellung eines Schutzkonzeptes zu machen.

Die Informationen finden sich hier in einem pdf.

Zudem bieten wir euch im November eine kleine Online- Fortbildung zu dem Thema Kinderschutz. Weitere Informationen und die Anmeldung finden sich hier: