Der Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. hat sich am 03.07.2026 mit Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur geplanten BayKiBiG-Reform ausgetauscht. Anlass waren die Rückmeldungen vieler kleiner Einrichtungen und die Frage, wie sich die Reform konkret auf ihre Finanzierung, Planungssicherheit und Zukunftsfähigkeit auswirken wird.
Wir bedanken uns ausdrücklich beim Ministerium für die Gesprächsbereitschaft, die offene Atmosphäre und die Möglichkeit, die Perspektive der Praxis einzubringen. Gerade bei einer Reform dieser Tragweite ist der direkte Austausch zwischen Ministerium, Verbänden und Einrichtungen besonders wichtig.
Der Landesverband erkennt an, dass die geplante Reform wichtige Verbesserungen enthält. Insbesondere die stärkere Sockelförderung und die Verstetigung bisher befristeter Förderbestandteile sind wichtige Schritte. Sie können dazu beitragen, mehr Planungssicherheit zu schaffen und die bisherige Förderlandschaft zu vereinfachen.
Auch das Ziel, Förderstrukturen transparenter und weniger kleinteilig zu gestalten, ist nachvollziehbar. Viele Träger erleben die bisherige Förderlogik als komplex, schwer planbar und teilweise stark von befristeten Richtlinien abhängig. Eine dauerhaftere und klarere Systematik kann hier grundsätzlich hilfreich sein.
Gleichzeitig hat der Landesverband im Gespräch deutlich gemacht: Eine Vereinfachung des Systems darf nicht dazu führen, dass besondere strukturelle Herausforderungen kleiner Einrichtungen aus dem Blick geraten.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Situation kleiner Einrichtungen. Dabei geht es nicht ausschließlich um Wald- und Naturkindergärten. Betroffen sein können auch Elterninitiativen, kleine Landkindergärten, Montessori- und Waldorf-Einrichtungen sowie andere kleine Einrichtungen mit eigenständigem pädagogischem Profil.
Das gemeinsame Thema ist die geringe Größe. Kleine Einrichtungen können Kosten nicht in gleicher Weise auf viele Gruppen, viele Kinder oder größere Verwaltungsstrukturen verteilen. Sie profitieren weniger von Skaleneffekten. Gleichzeitig entstehen feste strukturelle Kosten unabhängig davon, ob eine Einrichtung 20, 30 oder deutlich mehr Kinder betreut.
Bei Wald- und Naturkindergärten kommen häufig besondere Anforderungen hinzu. Dazu gehören Fragen der Aufsicht, Personalpräsenz, Betriebserlaubnis, Schutzkonzepte, Naturraumorganisation und Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern. In manchen Einrichtungen sind erhöhte Personalstandards nicht freiwilliger Qualitätszuschlag, sondern Voraussetzung dafür, dass der Betrieb überhaupt möglich ist.
Der Landesverband hat deshalb angeregt, kleine Einrichtungen bis etwa 35 Kinder besonders in den Blick zu nehmen. Entscheidend ist aus unserer Sicht nicht ein einzelnes pädagogisches Konzept, sondern die strukturelle Frage, wie kleine Einrichtungen dauerhaft auskömmlich arbeiten können.
Ein zentrales Anliegen des Landesverbands ist die Sicherung pädagogischer Vielfalt. Wald- und Naturkindergärten, Elterninitiativen und andere kleine Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Bildungslandschaft in Bayern. Sie ermöglichen Familien echte Wahlmöglichkeiten und bieten Kindern unterschiedliche Erfahrungsräume.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern lebt davon, dass vor Ort tatsächlich unterschiedliche Angebote vorhanden sind. Wenn kleine Einrichtungen wirtschaftlich so stark unter Druck geraten, dass sie schließen müssen, bleibt Wahlfreiheit zwar formal bestehen. Praktisch würde sie aber deutlich eingeschränkt.
Besonders für Familien, die bewusst ein alternatives pädagogisches Konzept suchen, kann das erhebliche Folgen haben. Auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen können kleinere und anders strukturierte Einrichtungen wichtige Entwicklungsräume bieten.
Unser Anliegen ist deshalb, dass die Reform nicht unbeabsichtigt zu weniger Vielfalt führt.
Das Ministerium hat im Gespräch betont, dass die Kindertagesbetreuung wesentlich in kommunaler Verantwortung liegt. Kommunen kennen die örtlichen Bedarfe, entscheiden über ihre Angebotsstruktur und tragen Verantwortung für die Bedarfsplanung.
Diese kommunale Verantwortung ist wichtig. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Kommunen finanziell stark belastet sind. Viele kleine Träger verfügen zudem nicht über feste Defizitvereinbarungen oder ausreichende Rücklagen, um größere Veränderungen über mehrere Jahre abzufedern.
Aus Sicht des Landesverbands braucht es deshalb eine gute Balance: Die Verantwortung vor Ort bleibt zentral. Gleichzeitig müssen kleine Einrichtungen so berücksichtigt werden, dass sie in kommunalen Abwägungsprozessen nicht allein wegen ihrer geringeren Größe und fehlender Skaleneffekte strukturell benachteiligt werden.
Das Gespräch hat deutlich gemacht, wie wichtig belastbare Zahlen und konkrete Praxisbeispiele sind. Der Landesverband wird deshalb in den kommenden Monaten gezielter Daten und Rückmeldungen aus den Mitgliedseinrichtungen sammeln.
Dabei sollen insbesondere kleine Einrichtungen betrachtet werden: mit unterschiedlichen Kinderzahlen, Personalvorgaben, kommunalen Zuschüssen, Elternbeiträgen und Rücklagen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Reform nicht nur allgemein zu beschreiben, sondern anhand konkreter Einrichtungstypen sichtbar zu machen.
Diese Daten sollen helfen, die weitere fachpolitische Diskussion konstruktiv zu führen. Der Landesverband möchte Risiken benennen, aber zugleich Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Neben der politischen Interessenvertretung wird der Verband seine Mitgliedseinrichtungen auch praktisch unterstützen. Dazu gehören Orientierungshilfen zur Finanzplanung, zur möglichen Rücklagenbildung und zu zusätzlichen Einnahmesträngen. Solche Maßnahmen können eine auskömmliche öffentliche Finanzierung nicht ersetzen. Sie können aber helfen, Einrichtungen handlungsfähiger zu machen und Übergänge besser zu bewältigen.
Der Austausch mit dem Ministerium war aus Sicht des Landesverbands ein wichtiger und konstruktiver Schritt. Die Sorgen kleiner Einrichtungen wurden gehört. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Reform Teil eines größeren finanzpolitischen und verwaltungspraktischen Rahmens ist.
Der Landesverband wird die BayKiBiG-Reform weiterhin konstruktiv begleiten: mit Anerkennung für Verbesserungen, mit klarer Benennung bestehender Risiken und mit konkreten Vorschlägen für mögliche Nachsteuerungen.
Unser Ziel ist nicht die pauschale Kritik an der Reform. Unser Ziel ist, dass die Reform in der Praxis auch für kleine Einrichtungen tragfähig wird.
Denn kleine Wald- und Naturkindergärten, Elterninitiativen und andere kleine Einrichtungen sind ein wichtiger Teil einer vielfältigen, familiennahen und kindgerechten Bildungslandschaft in Bayern. Dafür werden wir uns auch im weiteren Prozess einsetzen.