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Gesetz zur Sprachstandserhebung und Sprachförderung – Austausch im Bayerischen Familienministerium

Am 22. Oktober 2025 fand im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein Austausch zum „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen“ statt. Ziel war es, die ersten Erfahrungen nach dem Start des Gesetzes aus Sicht der Kindertageseinrichtungen zu beleuchten und Rückmeldungen der Praxis zu sammeln.

Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Verbände, Träger und Ministerien waren anwesend. Auch unser Landesverband war eingeladen, um die Perspektive der Wald- und Naturkindergärten einzubringen.

Hintergrund

Das Gesetz trat am 17. Dezember 2024 in Kraft und wird seit Anfang 2025 umgesetzt. Grundlage ist der Koalitionsvertrag 2023, mit dem Ziel, die Sprachförderung flächendeckend verbindlich zu gestalten. Dabei wird auf bestehende Strukturen aufgebaut – insbesondere auf den seit über 20 Jahren etablierten Vorkurs Deutsch. Weitere Informationen dazu: https://www.stmas.bayern.de/sprachstandserhebung/index.php

Zentrale Neuerungen

Herausforderungen aus Sicht der Praxis

Mehrere Teilnehmende machten auf die hohe organisatorische Belastung für Kitas aufmerksam – insbesondere durch die zusätzliche Kommunikation mit Eltern und Schulen. Kritisiert wurde zudem die Meldepflicht bei Fehltagen verpflichteter Kinder, die das Vertrauensverhältnis zwischen PädagogInnen und Familien belasten kann.

Auch wurde auf die Notwendigkeit einer klareren Kommunikation in verständlicher Sprache hingewiesen – sowohl gegenüber Eltern als auch gegenüber Fachkräften und in den Formularen. Das ifp arbeitet gerade daran, die begleitenden Materialien und FAQ fortlaufend zu überarbeiten und stärker zu digitalisieren. Ab Ende des Jahres sollen dort Online-Kurse und Selbstlernangebote für PädagogInnen und Eltern verfügbar sein – eine gute Möglichkeit für alle, die an den digitalen Informationsveranstaltungen nicht teilnehmen können oder möchten.

Chancen und Gestaltungsspielräume

Positiv hervorzuheben ist, dass die Umsetzung der Vorkurse individuell und kreativ gestaltet werden darf. Der Fokus liegt darauf, Kinder in kleinen Gruppen zum Sprechen anzuregen – etwa durch gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge, Rollenspiele oder Projekte in der Natur. Der schulische Anteil kann – nach Absprache – auch in der Kita stattfinden. Diese „Sprachbäder“ sollen den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Sprachkompetenzen so weit zu festigen, dass sie regulär eingeschult werden können und dem Unterricht von Beginn an gut folgen können.

Eine Evaluation des neuen Systems ist vorgesehen, sobald die ersten Kinder den Durchlauf abgeschlossen haben. Ob die Ergebnisse tatsächlich zu Anpassungen im Gesetz führen werden, bleibt aber abzuwarten.

Fazit und Ausblick

Der Austausch zeigte deutlich: Zwischen Anspruch und Praxis liegt noch Abstimmungsbedarf. Der Dialog zwischen Ministerien, Trägern und Fachpraxis ist daher auch für die kommende Zeit weiterhin essenziell – insbesondere, um die Perspektive kleiner und freier Träger einzubringen.

Als Landesverband sehen wir es als unsere Aufgabe, die Stimme unserer Mitglieder in diesen Prozessen hörbar zu machen und Erfahrungen aus der Praxis weiterzutragen.

Wir laden alle Einrichtungen herzlich ein, uns ihre Rückmeldungen mitzuteilen:

Wir sammeln die Erfahrungen und bringen sie auch in künftige Gespräche ein.