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Evaluation des Gute-Kita-Gesetzes

Anfang 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – „Gute-Kita-Gesetz“ genannt – in Kraft getreten. Um die Qualität von Kindertageseinrichtungen in Deutschland zu verbessern wurde ein beachtlicher Fördertopf geschaffen: Bis 2022 will der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro dabei unterstützen, die Kita-Qualität zu verbessern.

Die Verwendung der Gelder wurde in individuellen Verträgen zwischen Bund und Ländern festgelegt, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen aus den 10 benannten Handlungsfeldern die Länder für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung umgesetzt werden.

Die Handlungsfelder des Guten Kita Gesetzes:

  • Bedarfsgerechts Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Verbesserung der räumlichen Gestaltung
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege
  • Verbesserung der Steuerung des Systems
  • Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

Förderfähig sind zusätzlich auch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren, um die Teilhabe an Kinderbetreuungsangeboten zu verbessern.

In Bayern wurde dann im Frühjahr 2019 beschlossen, 60% des Geldes für einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen der Kitas zu verwenden. Des Weiteren werden in Bayern Maßnahmen der Handlungsfelder „Stärkung der Leitung“ und „Stärkung der Kindertagespflege“ ergriffen. Seit März 2020 gibt es daher die Möglichkeit für alle Einrichtungen, einen Leitungs- und Verwaltungsbonus für Maßnahmen zu beantragen, die ab Antragstellung die Kita-Leitung entlasten. Zudem können seit diesem Herbst, Tagesmütter mit Zusatzqualifikation für die Randzeitenbetreuung in Kitas eingesetzt und zusätzlich gefördert werden.

Blickten viele pädagogische Kräfte voller Freude und Spannung auf die Umsetzung der Länder, hört man in Bayern vielerorts Kritik an den bayerischen Maßnahmen. 

Nun  hat der Bundesfamilienministerium das Zentrum für Kinder- und Jugendforschung (ZfKJ) an der Evangelischen Hochschule Freiburg gemeinsam mit der Universität Bamberg beauftragt, das Gute-Kita-Gesetz zu evaluieren und zu überprüfen, inwieweit das Gesetz tatsächlich dazu beiträgt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Hierzu werden „Fallstudien“ in zwei verschiedenen Kitas pro Bundesland durchgeführt: Zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten findet eine „Rundum Befragung“ (Leitung, Fachkräfte, Eltern, Kinder) statt.

Zusätzlich gibt es im Herbst 2020 und im Frühjahr 2022 in jedem Bundesland Expert*innen-Workshops mit Teilnehmer*innen aus Fachberatung und Aus- und Weiterbildung sowie von Kita-Trägerverbänden und Jugendämtern durchgeführt.

Der erste bayerische Expert*innen-Workshops fand im Oktober – leider aufgrund des sich erneut zuspitzenden Infektionsgeschehens kurzfristig nur online – statt. Neben Teilnehmern verschiedener Spitzen- und Trägerverbände nahmen als Vertreterinnen für den Landesverband der Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. Christine Scholz und Lisa Sandner aus dem Kompetenzteam „Betriebserlaubnis“ teil. Um die Meinungen und Erfahrungen der verschiedenen Träger und Leitungen der Waldkindergärten vertreten zu können, führten wir zuvor eine kurze Umfrage zum Gute-Kita- Gesetz unter den LV-Mitgliedern durch und holten uns Rückmeldung auf dem fränkischen Regionaltreffen. Danke an dieser Stelle für die wichtigen und hilfreichen Informationen!

Erfreulicherweise waren auch die Vertreter/innen der anderen Verbände sehr ähnlicher Meinung und die Maßnahmen zur Umsetzung des Guten Kita- Gesetzes konnten sehr umfassend beleuchtet und konstruktiv kritisiert werden. Zudem wurden die Rückmeldungen sehr umsichtig und treffend zusammengefasst. Insgesamt sahen die Teilnehmer positiv dass ein Anfang geschaffen ist, aber die Schwerpunkte noch besser gesetzt werden sollten: die Gelder sollten zur tatsächlichen Qualitätsverbesserung der Kitas verwendet werden, die Leitungen noch mehr gestärkt, der Fokus stärker auf den Bildungsaspekt gelegt und ein deutlich besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel angestrebt werden.

Der Workshop war somit eine durchweg positive Erfahrung und lässt auf sehr kritische und wahrhafte Ergebnisse hoffen. Erste Ergebnisse werden der Regierung im Frühsommer 2021 dargelegt – hoffen wir auf weitere positive Entwicklungen zur Qualitätsverbesserung der Kindertageseinrichtungen.