Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb des Landesverband für Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V.

1. Der Landesverband für Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. mit Sitz in Salzweg, Deutschland, nachfolgend LV genannt, veranstaltet den Fotowettbewerb.
Thema des Wettbewerbs ist es, die verschiedenen Aspekte der Betreuung und Bildung in Wald- und Naturkindergärten im Mittelpunkt des fotografischen Interesses zu zeigen.
Im Jahr 2022 gibt es die drei folgenden Kategorien:
• Wasser
• Stille
• Miteinander / Zweisamkeit
Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen.
Der LV vergibt verschiedene Preise.
Die Siegerfotos werden auf der Tagung in einer Ausstellung sowie der Webseite präsentiert und alle Preisträger schriftlich per E-Mail benachrichtigt.
Alle eingereichten Fotos dürfen vom LV nach dem Wettbewerb auch für seinen Bilderpool verwendet werden.

2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder des Veranstalters beschränkt. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen sowie Mitarbeiter des LV und deren Angehörige. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise 
a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
b. bei unlauterem Handeln
c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Einreichung von Fotos.

3. Bis zu dreimal ist eine Teilnahme mit jeweils einem Foto gestattet. Jeweils ein selbst aufgenommene Fotos, an denen die Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen, kann in einer der drei Kategorien hochgeladen werden. Um diese Rechte zu wahren, werden nur Fotos auf denen abgebildete Personen nicht eindeutig erkennbar sind, angenommen.
Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseiten des Wettbewerbs möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.

4. Die Bilder müssen für das Hochladen eine Größe von mindestens 1.080 x 1.080 Pixel bei einer Dateigröße von maximal 4 Megabyte (MB) besitzen. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalgröße vorliegen, die der Veranstalter gegebenenfalls für eine Veröffentlichung in Ausstellungen oder Printmedien im Rahmen der unten dargestellten Vermarktungsaktivitäten vom Teilnehmer anfordern kann.

5. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Löschung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht. Zudem behält sich der Veranstalter vor, jederzeit und ohne Vorankündigung an den von ihm bereitgestellten Inhalten Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, auch wenn diese einen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs haben.

6. Mit der Teilnahme am Wettbewerb stellt der Teilnehmer das Bild unter die Nutzungslizenz CC BY 4.0

Das umfasst
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen
und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Für weiterführende Informationen siehe die oben verlinkten Bedingungen.

7. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind. Schon jetzt stellt der Teilnehmer LV gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

8. In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens des Veranstalters wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt., siehe Bedingung Namensnennung CC BY 4.0.

9. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeit zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht.

10. Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich. Die vom Veranstalter auf der Seite „Preise“ ausgelobten Sachgewinne und/oder Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich. Der Teilnehmer verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. Der LV behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme auszuschließen und zu löschen. Der Teilnehmer wird hierzu nicht gesondert informiert.

11. Mit dem Hochladen der Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand ist Passau.

13. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.