2-teiliger Workshop am 22.2. und 29.2. jeweils von 18-20 Uhr
„Welche Teile der Natur darf ich frei betreten und wer hat im Wald überhaupt die Verkehrssicherungspflicht?“
Der Wald als Raum für Erziehung und Bildung gewinnt seit Anfang unseres Jahrhunderts immer mehr an Bedeutung. Die Institution Waldkindergarten erfreut sich großer Beliebtheit und auch in Regelkindergärten und Schulen haben feste Waldtage oder Projektwochen Einzug in den Alltag erhalten. Doch das Betreten des Waldes bringt auch neue Anforderungen mit sich.
Gerne möchten wir Sie auf einen „virtuellen“ Waldspaziergang einladen, bei dem wir Ihnen Klarheit über die rechtliche Situation in Bayern verschaffen werden und an praktischen Beispielen die Gesetzgebung und gängige Rechtsprechung nach dem Bundesgerichtshof erläutern.
In dem Workshop widmen wir uns folgenden Themen:
Unser Workshop soll Ihnen Lösungen aufzeigen und Ihnen für Ihre Praxis in der Waldpädagogik Sicherheit geben, so dass Sie in Zukunft mit noch mehr Freude durch den Wald wandern.
Stefan Hirnigl
Forstingenieur,
Lehrbeauftragter der Hochschule Weihenstephan–Triesdorf für Waldpädagogik und Recht,
Lehrbeauftragter der Hochschule Weihenstephan–Triesdorf für Baumpflege und Kontrolle,
Waldpädagoge, Baumpfleger (ETT);
Thomas Schneider
Forstingenieur,
Revierleiter Revier Irsee-Süd, Bayerische Staatsforsten AöR, Forstbetrieb Ottobeuren
Lehrbeauftragter der Hochschule Weihenstephan–Triesdorf für Waldpädagogik und Recht
Bitte beachten Sie, dass wir dieses kostenlose Angebot nur für Mitglieder (1 Person pro Mitgliedschaft) anbieten können. Informationen zur LV-Mitgliedschaft. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist erforderlich und bis zum 15. Februar möglich, solange Plätze verfügbar sind.
Hinweis: die Anmeldung gilt für beide Termine – 22.2. / 29.2. – der zusammengehörenden Veranstaltung!
Sie bekommen 1-2 Tage vor dem Veranstaltungstag einen Zugangslink zugeschickt.