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Einordnung der Sachverständigenanhörung zur BayKiBiG-Novelle

Die Sachverständigenanhörung zur Novellierung des BayKiBiG am 11. Juni 2026 machte deutlich, dass die Staatsregierung mit der Reform auf die angespannte finanzielle Situation vieler Kindertageseinrichtungen sowie auf den Wunsch nach einem einfacheren und transparenteren Fördersystem reagieren möchte. Gleichzeitig zeigte die Anhörung, dass die vorgesehenen Änderungen von Verbänden, Trägern, Kommunen und Fachvertretungen durchaus unterschiedlich bewertet werden und zahlreiche Fragen zur tatsächlichen Wirkung der Reform offenbleiben.

Bereits in ihrer Einführung stellte Ministerialdirigentin Birgit Barthelmeß vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die beiden Hauptziele der Reform heraus: eine deutliche Erhöhung der staatlichen Betriebskostenförderung sowie eine umfassende Entbürokratisierung des Fördersystems. Der Qualitätsbonus soll künftig das zentrale Förderinstrument werden und bis 2029 schrittweise auf über 850 Euro anwachsen. Zudem wird die Teamkräfteförderung dauerhaft gesetzlich verankert und durch eine neue Teamkräftepauschale ersetzt. Positiv ist aus unserer Sicht, dass nach den Rückmeldungen der Verbände Nachbesserungen für kleinere Einrichtungen und Landkindergärten vorgenommen wurden. Landkindergärten sollen künftig sowohl Qualitätsbonus als auch Teamkräftepauschale erhalten. Gleichzeitig räumte das Ministerium selbst ein, dass einzelne Einrichtungen durch den Systemwechsel finanzielle Nachteile erleiden werden.

Diese Einschätzung wurde von nahezu allen Trägerverbänden bestätigt. Dr. Glawogger-Feucht vom Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern erklärte, dass die zusätzlichen Mittel zwar Defizite reduzieren, aber nicht beseitigen werden. Nach Berechnungen ihres Verbandes verbessere sich die finanzielle Situation vieler Träger [Anmerkung durch uns: größerer Einrichtungen] zunächst, die Defizite würden jedoch spätestens ab 2029 erneut ansteigen, weil Personalkosten, Sachkosten und Inflation weiter wachsen. Deshalb forderte sie eine Dynamisierung des Qualitätsbonus. Gleichzeitig verwies sie auf den demografischen Wandel, der bereits heute in manchen Regionen zu sinkenden Kinderzahlen und damit zu Einnahmeverlusten führt.

Ähnliche Einschätzungen kamen von Dirk Rumpff für den Evangelischen Kita-Verband Bayern, Stephanie Haan für die Arbeiterwohlfahrt Bayern (AWO), Lena Weihmayer für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern, Daniela Pätzel für das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sowie Dr. Riederle für den Bayerischen Städtetag. Alle begrüßten die Reform grundsätzlich, betonten jedoch übereinstimmend, dass die strukturelle Unterfinanzierung dadurch nicht beseitigt werde. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die öffentliche Erwartung, Elternbeiträge könnten künftig stabil bleiben oder sogar sinken, unrealistisch sei. Insbesondere die Jahre 2027 und 2028 wurden als kritische Übergangsphase beschrieben. Wiederholt wurde außerdem die Forderung nach einer Dynamisierung des Qualitätsbonus, um die Wirkung der Reform nicht bereits wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten wieder zu verlieren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war die Frage der Kommunikation. Hier zeigte sich ein bemerkenswerter Konsens zwischen Trägerverbänden, Kommunen und Elternvertretungen. Mehrere Sachverständige warnten davor, die Reform mit Schlagworten zu beschreiben, die Erwartungen wecken, welche in der Praxis nicht erfüllt werden können. Besonders kritisch wurde die wiederholt genannte Aussage einer Erhöhung der staatlichen Förderung um 25 Prozent betrachtet. Mehrere Verbände machten deutlich, dass diese Zahl leicht missverstanden werden kann. Die 25 Prozent beziehen sich lediglich auf den staatlichen Förderanteil und nicht auf die Gesamtfinanzierung einer Einrichtung. Bezogen auf die tatsächlichen Gesamteinnahmen vieler Kindertageseinrichtungen entspricht dies häufig lediglich einer durchschnittlichen Verbesserung (inklusive Horte, deren Position deutlich verbessert wird!) von rund sechs Prozent. Gleichzeitig kämpfen die Einrichtungen seit Jahren mit einer strukturellen Unterfinanzierung, steigenden Personalkosten, höheren Sachkosten und den Folgen der Inflation. Aus Sicht vieler Sachverständiger reicht die vorgesehene Erhöhung deshalb nicht annähernd aus, um die bestehenden Finanzierungslücken dauerhaft zu schließen. Wiederholt wurde eine ehrliche und transparente Kommunikation über die tatsächlichen Auswirkungen der Reform gefordert.

Auswirkungen auf kleine Einrichtungen und Waldkindergärten

Für uns stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, welche Auswirkungen die neue Förderlogik auf kleine Einrichtungen haben wird. Die Anhörung machte deutlich, dass die Reform weitgehend ohne zusätzliche Finanzmittel auskommt. Verbesserungen für einzelne Einrichtungsformen müssen daher innerhalb des bestehenden Systems gegenfinanziert werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine bessere Förderung einzelner Einrichtungsarten (Horte sind beispielsweise die Gewinner der Novellierung wenn es keine weiteren Anpassungen gibt) zwangsläufig zu Lasten anderer Einrichtungsgruppen (z.B. kleine eingruppige Kita-Einrichtungen, die bisher schon alle möglichen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft haben um weiterhin bestehen zu können) erfolgt, solange keine zusätzlichen Mittel in das System eingebracht werden.

Während größere Einrichtungen teilweise profitieren können, zeigen unsere Modellrechnungen, dass viele kleine Kindergärten mit bis zu 35 Kindern zu den Verlierern der Reform gehören. Gerade Wald- und Naturkindergärten weisen aufgrund ihrer geringen Größe, ihrer besonderen Rahmenbedingungen und häufig fehlender Defizitausgleichsvereinbarungen andere Kostenstrukturen auf als größere Einrichtungen. Hinzu kommt, dass Aufsichtsbehörden vor Ort nicht selten zusätzliche Anforderungen stellen, z.B. an die Personalausstattung, wie die gleichzeitige Anwesenheit von drei pädagogischen Kräften auch bei kleinen Kinderzahlen. Diese höheren Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen werden im neuen Finanzierungssystem nicht ausreichend berücksichtigt.

Unsere Verbandsvertreterin Michelle Kolb brachte die Stellungnahme des Landesverbands in die Anhörung ein. Sie machte deutlich, dass die eingeführte Sockelpauschale zwar eine Verbesserung darstellt, die Situation kleiner Einrichtungen jedoch weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Modellrechnungen zeigen, dass insbesondere Einrichtungen bis 35 Kindern erhebliche finanzielle Nachteile erleiden können. Als Beispiel nannte sie eine Einrichtung mit 20 Kindern, die trotz Reform im ersten Jahr mehr als 16.000 Euro verlieren würde. Besonders problematisch ist dies für Elterninitiativen, die meist nur geringe Rücklagen besitzen. Deshalb setzen wir uns für eine eigenständige strukturbezogene Qualitäts- und Personalpauschale für kleine Einrichtungen bis 35 Kinder ein.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Ausgestaltung der Teamkräftepauschale. Während das Ministerium die Förderung für Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte vorsieht, machte Michelle Kolb deutlich, dass kleine Wald- und Naturkindergärten häufig ganz andere Bedarfe haben. Verwaltung und Hauswirtschaft werden vielerorts bereits durch ehrenamtliches Engagement von Eltern aufgefangen. Was fehlt, sind pädagogische Unterstützungskräfte, die unmittelbar zur Qualität der Arbeit mit den Kindern beitragen. Diese Position wurde nicht nur von uns vertreten. Daniela Pätzel vom BRK forderte ebenfalls eine Öffnung der Teamkräftepauschale für pädagogisches Personal. Unterstützung erhielt diese Forderung zudem von Martin Becher, Sprecher für frühkindliche Bildung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie von Dr. Jürgen Auer von der Lebenshilfe Bayern, der grundsätzlich für mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung plädierte.

Bemerkenswert war, dass die Anliegen der Wald- und Naturkindergärten im Verlauf der Anhörung zunehmend von anderen Akteuren aufgegriffen wurden. Christiane Stein von der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen in Bayern warnte ausdrücklich davor, kleine Einrichtungen bei der Reform erneut zu benachteiligen. Sie betonte, dass kleine Einrichtungen pädagogisch wertvoll seien und erhalten werden müssten. Auch Daniela Pätzel vom BRK verwies auf die besonderen Schwierigkeiten kleiner Einrichtungen und nannte Waldkindergärten ausdrücklich. Besonders wichtig war schließlich die Reaktion von Thomas Huber (CSU), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag. Er griff die Anliegen von Waldkindergärten, kleinen Einrichtungen und Netz-für-Kinder-Einrichtungen ausdrücklich auf und forderte das Ministerium auf, diese Bereiche nochmals zu prüfen. Damit wurden unsere Positionen sichtbar Teil der politischen Debatte.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war die Frage nach Qualität. Hier zeigte sich ein bemerkenswerter Konsens über Verbands- und Parteigrenzen hinweg. Melissa Willeuthner vom Verband Kita-Fachkräfte Bayern, Sarah Heße vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), Martin Goppel von der Katholischen Erziehergemeinschaft Bayern sowie Alexander von Schkopf vom Bayerischen Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen betonten übereinstimmend, dass Qualität vor allem durch ausreichendes pädagogisches Personal entsteht. Entscheidend seien Fachkraft-Kind-Relation, Gruppengröße und Fachkraftquote. Die Reform verbessere zwar die Finanzierung, enthalte aber keine wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung dieser zentralen Qualitätsfaktoren. Aus unserer Sicht bestätigt dies die Position, dass Qualitätsentwicklung nicht allein durch Finanzierungsverschiebungen erreicht werden kann, sondern unmittelbar an die personellen Rahmenbedingungen gekoppelt ist.

Besonders intensiv wurde zudem die Frage diskutiert, ob die Reform tatsächlich zu einer finanziellen Entlastung der Familien führt. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass der bisherige staatliche Beitragszuschuss von monatlich 100 Euro künftig entfällt und vollständig in die Systemfinanzierung überführt wird. Selbst wenn Träger und Kommunen die Elternbeiträge nicht erhöhen, wie dies politisch vielfach erwartet wird, bedeutet dies für Familien zunächst keine finanzielle Entlastung. Vielmehr verfügen Familien künftig über 100 Euro weniger monatliches Einkommen als bisher. Eine tatsächliche Entlastung würde voraussetzen, dass die Elternbeiträge in entsprechender Höhe abgesenkt werden.

Die Anhörung machte jedoch deutlich, dass dies in den meisten Fällen nicht realistisch erscheint. Die zusätzlichen Mittel reichen in der Regel nicht aus, um gleichzeitig Defizite zu reduzieren, Qualität zu sichern und die Elternbeiträge um 100 Euro zu senken. Dr. Riederle vom Bayerischen Städtetag beschrieb die aktuelle kommunale Finanzlage als die schwerste seit Jahrzehnten. Viele Kommunen dürfen aufgrund ihrer Haushaltslage freiwillige Zuschüsse nicht weiter ausbauen. Kleine freie Träger, Elterninitiativen und zahlreiche Wald- und Naturkindergärten verfügen gleichzeitig nicht über ausreichende Rücklagen, um entsprechende Einnahmeausfälle selbst zu tragen. Die Erwartung, dass Familien den Wegfall des Zuschusses nicht spüren werden, wurde deshalb von zahlreichen Sachverständigen als unrealistisch bewertet.

Auch der demografische Wandel spielte eine zentrale Rolle. Mehrere Sachverständige, darunter Michelle Kolb für unseren Landesverband, Stephanie Haan für die AWO Bayern, Lena Weihmayer für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern und Sarah Heße für den BLLV, warnten davor, sinkende Kinderzahlen als Sparpotenzial zu betrachten. Stattdessen müsse die Entwicklung genutzt werden, um die Fachkraft-Kind-Relation zu verbessern, kleinere Gruppen zu ermöglichen und die Qualität weiterzuentwickeln. Gerade für Wald- und Naturkindergärten eröffnet diese Perspektive Chancen. Wenn frei werdende Ressourcen tatsächlich in Qualitätsentwicklung investiert würden, könnten kleinere Einrichtungen ihre besonderen pädagogischen Stärken noch besser entfalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Finanzierungssystematik diese Entwicklung unterstützt und nicht durch rückläufige Belegungszahlen zusätzliche wirtschaftliche Risiken erzeugt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anhörung war die Forderung nach einer frühzeitigen Evaluation der Reform. Während die Staatsregierung zunächst eine Bewertung erst im Jahr 2029 in Aussicht stellte, sprachen sich mehrere Sachverständige für eine deutlich frühere Überprüfung aus. Dr. Glawogger-Feucht vom Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern und Dr. Riederle vom Bayerischen Städtetag verwiesen darauf, dass bereits die Jahre 2027 und 2028 entscheidende Hinweise auf die tatsächlichen Auswirkungen der Reform liefern würden. Gerade für kleine Einrichtungen ist dies von besonderer Bedeutung. Nur eine frühzeitige Evaluation kann sichtbar machen, ob die angekündigten Nachbesserungen tatsächlich ausreichen oder ob weitere Korrekturen notwendig werden.

Unser Fazit

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die BayKiBiG-Novelle zwar zur Stabilisierung des Systems beiträgt, die strukturelle Unterfinanzierung jedoch nicht beseitigt und weder die tatsächlichen Qualitätsherausforderungen noch die finanzielle Situation vieler Familien nachhaltig löst. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass insbesondere kleine Einrichtungen wie Wald- und Naturkindergärten aufgrund ihrer besonderen Rahmenbedingungen in der neuen Förderlogik weiterhin benachteiligt werden, ihre Anliegen inzwischen jedoch breite Unterstützung in der fachlichen und politischen Diskussion gefunden haben.

Damit darf die Novelle nicht als Abschluss der Debatte verstanden werden, sondern muss der Ausgangspunkt für weitere Verbesserungen sein. Jetzt kommt es darauf an, wo möglich vor der Verabschiedung des Gesetzes im Juli nochmal für kleine Einrichtungen nachzusteuern und nach Umsetzung die Auswirkungen der Reform transparent zu beobachten, frühzeitig zu evaluieren und auch wieder dort nachzusteuern, wo Einrichtungen nachweislich benachteiligt werden. Gleichzeitig braucht Bayern eine ehrliche Debatte darüber, wie die Finanzierung frühkindlicher Bildung langfristig gesichert werden kann. Solange zusätzliche Mittel ausbleiben, bleiben viele Verteilungskonflikte innerhalb des Systems bestehen.

Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass kleine Einrichtungen, Elterninitiativen sowie Wald- und Naturkindergärten bei den anstehenden Nachsteuerungen angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere eine strukturbezogene Qualitäts- und Personalpauschale für kleine Einrichtungen, mehr Flexibilität bei der Teamkräfteförderung und eine Finanzierungssystematik, die den tatsächlichen Anforderungen kleiner Einrichtungen gerecht wird. Wenn Bayern die Vielfalt seiner Trägerlandschaft erhalten, wohnortnahe Angebote sichern und den demografischen Wandel für Qualitätsentwicklung nutzen möchte, müssen gerade die kleinen Einrichtungen als Teil der Lösung verstanden werden – nicht als Randthema der Reform.

Für den Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V.,
Tobias Schießer und Michelle Kolb