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BayKiBiG-Reform: Wir bringen die Perspektive der Wald- und Naturkindergärten weiterhin in den politischen Prozess ein

Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wird die Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen in Bayern langfristig prägen. Für Wald- und Naturkindergärten können einzelne Regelungen erhebliche Auswirkungen auf Finanzierung, Fachkräftesicherung, Qualitätsentwicklung und die langfristige Tragfähigkeit der Einrichtungen haben.

Als Landesverband verfolgen wir die Reform deshalb intensiv und bringen die Perspektive unserer Mitgliedseinrichtungen aktiv in den politischen Prozess ein. Dabei geschieht vieles im Hintergrund und ist für Außenstehende nicht immer unmittelbar sichtbar.

In den vergangenen Wochen haben wir den Gesetzentwurf und die verschiedenen Überarbeitungsstände analysiert, Fördersysteme und Finanzierungswirkungen für kleine Einrichtungen berechnet, Auswirkungen auf unterschiedliche Trägerstrukturen geprüft und zahlreiche Gespräche mit Fachverbänden, politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie weiteren Akteuren der frühkindlichen Bildung geführt. Unser Ziel ist es, die besonderen Rahmenbedingungen von Wald- und Naturkindergärten sachlich, fundiert und lösungsorientiert in die politische Diskussion einzubringen.

Dabei geht es nicht nur um einzelne Einrichtungen. Es geht um die Frage, wie Trägervielfalt, konzeptionelle Vielfalt und qualitativ hochwertige Bildungsangebote auch künftig erhalten werden können. Gerade kleine gemeinnützige Träger und Elterninitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur bayerischen Bildungslandschaft und dürfen innerhalb neuer Finanzierungsstrukturen nicht unbeabsichtigt benachteiligt werden.

Wir freuen uns deshalb, dass der Landesverband zur weiteren Verbändeanhörung im Sozialausschuss eingeladen wurde. Diese Möglichkeit nutzen wir, um die Erfahrungen und Perspektiven unserer Mitgliedseinrichtungen direkt in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Unsere politische Arbeit lebt dabei auch von den Erfahrungen aus der Praxis. Rückmeldungen aus den Einrichtungen, Hinweise auf konkrete Auswirkungen gesetzlicher Änderungen sowie der Austausch mit unseren Mitgliedern bilden die Grundlage unserer Positionen.

Nachfolgend veröffentlichen wir die aktuelle Stellungnahme des Landesverbands zur weiteren Verbändeanhörung. Sie zeigt exemplarisch, wie wir die Interessen der Wald- und Naturkindergärten auf Landesebene vertreten und uns für tragfähige Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und den Erhalt einer vielfältigen Trägerlandschaft einsetzen.

Betreff: Stellungnahme zur BayKiBiG-Reform – Zweite Verbändeanhörung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen ausdrücklich, dass im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des BayKiBiG zentrale Problemlagen kleiner Einrichtungen aufgegriffen wurden. Insbesondere die Einführung einer erhöhten Sockelpauschale für kleinere Einrichtungen zeigt, dass die Herausforderungen kleiner Träger grundsätzlich erkannt wurden. Auch die Zielsetzung, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Planungssicherheit zu erhöhen und multiprofessionelle Teams zu stärken, bewerten wir positiv.

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die vorgesehenen Anpassungen aus Sicht vieler kleiner und spezialisierter Einrichtungen weiterhin nicht ausreichen, um die tatsächlichen strukturellen Herausforderungen nachhaltig zu lösen. Gerade Wald- und Naturkindergärten weisen Rahmenbedingungen auf, die sich nur eingeschränkt über pauschalierte Förderlogiken abbilden lassen. Die Arbeit im Naturraum ist mit hohen Anforderungen an Aufsicht, Sicherheit, Flexibilität, Wettermanagement, Inklusion sowie pädagogische Begleitung verbunden. Daraus ergibt sich ein strukturell erhöhter Bedarf an qualifiziertem pädagogischem Personal, der im derzeitigen Finanzierungssystem weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt wird. In der Praxis kommt es in einer Vielzahl von Fällen durch Vorgaben der zuständigen Jugendämter zu erhöhten Anforderungen an den tatsächlichen Personaleinsatz, insbesondere im Bereich Aufsicht, Sicherheit und pädagogischer Präsenz im Naturraum. Diese individuell festgelegten Rahmenbedingungen sind für die betroffenen Einrichtungen verbindlich und sollten bei der Ausgestaltung ergänzender Förderinstrumente angemessen berücksichtigt werden.

Besonders kritisch sehen wir dabei die Kopplung der erhöhten Sockelförderung an die Teamkräftepauschale nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG-E in Verbindung mit § 22 AVBayKiBiG-E. Die vorgesehene Förderlogik orientiert sich vorrangig an zusätzlichen Teamkräften im Sinne von Hauswirtschafts-, Verwaltungs- oder Assistenzstrukturen. Für viele kleine Wald- und Naturkindergärten liegt die tatsächliche Herausforderung jedoch nicht im Aufbau ergänzender Nebenstrukturen, sondern in der Refinanzierung zusätzlicher pädagogischer Fach-, Ergänzungs- und Assistenzkräfte im unmittelbaren Gruppendienst. Aus Sicht des Landesverbands bedarf es daher ergänzend einer eigenständigen strukturbezogenen Qualitäts- und Personalpauschale für Einrichtungen mit bis zu 35 betreuten Kindern, um größenbedingte Strukturkosten und den erforderlichen Personaleinsatz sachgerecht abzubilden. Besonders problematisch ist dies für eingruppige Einrichtungen. Ein Kindergarten mit 20 Kindern, der bislang Personalbonus und Assistenzkraftförderung nutzen konnte, verliert nach den vorliegenden Berechnungen trotz erhöhter Sockelpauschale im ersten Reformjahr über 16.000 Euro und im Folgejahr weiterhin über 3.000 Euro an refinanzierbaren Mitteln.

Für kleine Elterninitiativen und gemeinnützige Träger ohne kommunalen Defizitausgleich stellt dies eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar. Hinzu kommt, dass die vorgesehene Teamkräfteförderung in kleinen Einrichtungen häufig nicht ausreicht, um Assistenzkräfte in einem Stundenumfang anzustellen, der eine realistische berufliche Weiterentwicklung zur Ergänzungskraft ermöglicht. Gerade für kleine Einrichtungen entfällt damit ein bislang wichtiger Baustein zur Fachkräftegewinnung, Personalentwicklung und langfristigen Fachkräftesicherung.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass steigende Elternbeiträge infolge wirtschaftlicher Belastungen perspektivisch zu rückläufigen Buchungszeiten führen. Dies würde die Finanzierungssituation kleiner Einrichtungen zusätzlich verschärfen, da sich sinkende Buchungszahlen unmittelbar auf die kindbezogene Förderung auswirken. Vor diesem Hintergrund halten wir eine ergänzende, gezielte Förderkomponente für kleine Einrichtungen mit erhöhtem personellem Aufwand für zwingend erforderlich.

Wir regen daher an, in § 22 AVBayKiBiG-E ergänzend eine strukturbezogene Qualitäts- und Personalpauschale für kleine Einrichtungen vorzusehen. Diese sollte Einrichtungen bis 35 betreuten Kindern gewährt werden und ausdrücklich auch zur Finanzierung zusätzlicher pädagogischer Fach-, Ergänzungs- und Assistenzkräfte im Gruppendienst genutzt werden können. Aus unserer Sicht wäre beispielsweise folgende Ergänzung sachgerecht:

„Einrichtungen mit bis zu 35 betreuten Kindern erhalten ergänzend eine strukturbezogene Qualitäts- und Personalpauschale. Die Pauschale trägt den besonderen strukturellen Herausforderungen kleiner Einrichtungen Rechnung, die aufgrund ihrer Größe nur eingeschränkt von Skaleneffekten profitieren können. Sie dient der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung, der Erfüllung gesetzlicher Qualitätsanforderungen sowie der nachhaltigen Aufrechterhaltung vielfältiger und wohnortnaher Betreuungsangebote. Sie kann insbesondere zur Refinanzierung zusätzlicher pädagogischer Fach-, Ergänzungs- und Assistenzkräfte sowie zur Unterstützung von Leitungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. “

Eine pauschale Förderung in einer Größenordnung von mindestens 20.000 Euro jährlich würde für viele kleine Einrichtungen überhaupt erst die Möglichkeit schaffen, die bereits heute geforderten personellen Standards dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die Größenordnung orientiert sich an den durch den Wegfall bisheriger Förderinstrumente entstehenden Refinanzierungslücken kleiner Einrichtungen (s. Grafik im Anhang).

Zusätzlich sehen wir die fehlende Dynamisierung zentraler Förderbestandteile kritisch. Während Personal- und Sachkosten dauerhaft inflations- und tarifbedingt steigen, sieht der Gesetzentwurf insbesondere beim Qualitätsbonus nach 2027 keine ausreichende automatische Dynamisierung mehr vor. Ohne eine verlässliche Fortschreibung der Förderbestandteile besteht die Gefahr, dass die reale Finanzierungswirkung der Reform bereits nach wenigen Jahren deutlich abgeschwächt wird. Aus unserer Sicht braucht es daher auch langfristig ein dynamisiertes Finanzierungssystem, das Kostenentwicklungen realistisch abbildet und Einrichtungen Planungssicherheit ermöglicht.

Darüber hinaus sehen wir weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung der Funktionsstellenpauschale nach § 24 AVBayKiBiG-E sowie der zukünftigen Fachberatungssysteme. Die vorgesehene Mittelverteilung birgt aus unserer Sicht das Risiko asymmetrischer Zugänge zulasten kleiner und freier Träger. Größere Trägerstrukturen verfügen regelmäßig über bessere administrative Voraussetzungen und stärkere Einflussmöglichkeiten innerhalb kommunaler Steuerungsstrukturen. Gleichzeitig erscheint es fachlich sinnvoll, Beratung und Aufsicht künftig stärker voneinander zu entkoppeln und Fachberatung konzeptionell differenzierter auszurichten. Spezialisierte pädagogische Settings benötigen fachlich passgenaue Beratungssysteme, die ihre jeweiligen Rahmenbedingungen tatsächlich abbilden können. Eine pauschale Einheitsstruktur wird der Vielfalt der frühkindlichen Bildungslandschaft nicht gerecht.

Die geplante Reform enthält viele richtige Ansätze. Gerade vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen sollten die sich eröffnenden Spielräume aus unserer Sicht gezielt genutzt werden, um bestehende Qualitätsdefizite abzubauen, Fachkräfte nachhaltig im System zu halten und konzeptionelle Vielfalt langfristig abzusichern. Die demografische Entwicklung sollte nicht primär unter Einspargesichtspunkten betrachtet werden, sondern als Chance für qualitative Weiterentwicklung und nachhaltige Stabilisierung der frühkindlichen Bildungslandschaft.

Die langfristige Sicherung der Trägervielfalt wird wesentlich davon abhängen, ob kleine und spezialisierte Einrichtungen innerhalb der neuen Finanzierungslogik ausreichend berücksichtigt werden. Ohne entsprechende Nachsteuerung besteht die reale Gefahr, dass insbesondere kleine gemeinnützige Träger und Elterninitiativen wirtschaftlich zunehmend unter Druck geraten und perspektivisch aus dem System verdrängt werden.

Für den weiteren fachlichen Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.